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Die Ermittlung

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Deutschland , Originalsprache: Deutsch
, FSK ab 12

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(Regie)

(Drehbuch)

(Produktion)
(Produktion)

(Musik)

(Kamera)

(Schnitt)
(Schnitt)
(Schnitt)

: Richter
: Ankläger
: Verteidiger
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"Die Ermittlung" ist ein deutsches Drama aus dem Jahr 2024. · Grundlage für das Drehbuch und die Inszenierung war das Theaterstück "Die Ermittlung. Oratorium in 11 Gesängen" des Dramatikers Peter Weiss. Der Regisseur RP Kahl kombinierte darin Elemente des Kinos, Theaters und zeitgenössischer Broadcast-Techniken. Der Film hält sich weitgehend strukturell, inhaltlich und textlich an die Stückvorlage, die den ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess von 1963 bis 1965 thematisiert. In dialogischer und erzählender Form beschreibt der Film in elf Etappen - von Peter Weiss Gesänge genannt - den Weg der Opfer von der Rampe bei der Ankunft in Auschwitz bis zu den Feueröfen. Die Dialoge basieren auf persönlichen Aufzeichnungen, Zeitungsartikeln und Protokollen des Gerichtsprozesses. · Der Film feierte im Juli 2024 im Berliner Zoo Palast seine Premiere. Zuvor wurde er auf dem Münchner Filmfest uraufgeführt. Der offizielle Kinostart war der 25. Juli 2024. · Der Film wurde von Alexander van Dülmen produziert. Für die Bildgestaltung zeichnete Guido Frenzel verantwortlich, das Bühnenbild wurde von Nina Peller gestaltet und die Kostüme wählte Tina Kloempken aus. Der Film wurde von Peter R. Adam, Anne Fabini und Christoph Strothjohann geschnitten. Friede Springer ist Co-Produzentin des Films.

Titel zu diesem Film:

» Die Ermittlung

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Handlung:

Im Zentrum des Films stehen ein Richter, ein Verteidiger und ein Ankläger, die im Rahmen der Verhandlung auf achtundzwanzig Zeuginnen und Zeugen treffen, die von ihren Erlebnissen und Beobachtungen in Auschwitz berichten. Weitere elf Zeugen der ehemaligen Lagerverwaltung sagen vor Gericht aus. Hier unterscheidet sich der Film von der Stückvorlage, in der aus den Aussagen mehrerer Hundert Zeugen nur neun Zeugenfiguren entwickelt wurden. Sowohl im Stück als auch im Film sind diese Zeugen anonymisiert, dem realen Geschehen folgend, in dem die Namen der Opfer in Auschwitz einer in die Haut tätowierten Nummer weichen mussten. Die achtzehn Angeklagten hingegen lassen sich klar durch ihre Namen und Aussagen identifizieren.

Inhalt der elf Gesänge

Die Zeugenfiguren 1, 2, 12, 13, 19, 20, 25, 29, 36, 37, 39 sind Zeugen der Lagerverwaltung, die restlichen sind Häftlings-Zeugen.

Gesang 1 „Gesang von der Rampe“

Zeuginnen und Zeugen 1 bis 8

Der Richter befragt als Zeugen einen Vorstand des Bahnhofs, in dem die Transporte einliefen, sowie einen Verantwortlichen für die Güterabfertigung, zudem Zeuginnen und Zeugen, die mit den Zügen ankamen, sowie mehrere Angeklagte über das Prozedere der Aussonderung, die Aufteilung der persönlichen Gegenstände und Wertsachen von Häftlingen. Der Verteidiger stellt erstmals die Glaubwürdigkeit von Zeugen infrage.

Gesang 2 „Gesang vom Lager“

Zeuginnen und Zeugen 3, 4, 6, 7, 9 bis 13

Zeuginnen und Zeugen berichten ausführlich von Familientrennungen, Schlägen, den Geschehnissen in Waschbaracken, von ihrer Ernährung und dem Umgang mit Krankheiten, von Tätowierungen sowie von Zuständen in den Belegräumen. Sie erzählen von Leichen, die in Gräben kamen. Kaduk als einer der Hauptangeklagten des Prozesses, wird durch einen Zeugen identifiziert. Kaduks Repressalien kommen ans Licht, er leugnet und betont besonders seine Tätigkeit als Pfleger im Nachkriegsdeutschland.

Gesang 3 „Gesang von der Schaukel“

Zeugin und Zeugen 14 bis 16

Befragt wird eine Zeugin, die unter dem Angeklagten Boger in der Politischen Abteilung als Stenotypistin und Dolmetscherin gearbeitet hat. Es geht ausführlich um Sterbebücher, fiktive Todesursachen für Häftlinge und eine spezielle Foltermaschine, die von Boger „Sprechmaschine“ genannt wurde. Ein Zeuge berichtet im Detail von der Funktionsweise dieser „Schaukel“. Boger spricht von „verschärften Vernehmungen ...im Interesse der Sicherheit des Lagers“.

Gesang 4 „Gesang von der Möglichkeit des Überlebens“

Zeugin und Zeugen 3, 6, 7, 17

Ein inhaftierter Mediziner, der nur knapp der Vergasung entgangen war, berichtet über SS-Ärzte im Lager und die persönlichen Gewaltanwendungen von Boger und Kaduk, ein anderer Zeuge spricht von öffentlichen Hinrichtungen und in diesem Zusammenhang vom Angeklagten Mulka, Adjutant des Lagerkommandanten. Zentral ist die Aussage einer Zeugin über „medizinische“ Experimente im Frauenblock. Zeugin 17 sagt, sie wurde nur durch „die Räumung des Lagers“ vor einer „Erkrankung mit tödlichem Ausgang“ bewahrt.

Gesang 5 „Gesang vom Ende der Lili Tofler“

Zeugin und Zeugen 15, 18 bis 21

Es geht konkret um das Schicksal einer jungen Frau, deren persönlicher Brief an einen Häftling gefunden wurde. Lili Tofler verschwieg konsequent, den Namen des Adressaten zu nennen, kam zunächst in Bunkerarrest und wurde danach erschossen. Der Angeklagte Boger, dem auch dieser Mord zugerechnet wird, bestätigt den Fall, leugnet jedoch eine Beteiligung. Befragt wird zudem jener junge Mann, an den Lilis Brief gerichtet war. Zur Sprache kommt auch die Vernetzung des Industrieunternehmens I.G. Farben mit dem Konzentrationslager Auschwitz sowie die Stellung eines Zeugen aus der Lagerverwaltung in der bundesdeutschen Nachkriegsgesellschaft.

Gesang 6 „Gesang vom Unterscharführer Stark“

Zeugen 22 und 23

Es kommt zu einem heftig geführten Schlagabtausch zwischen dem Richter und einem Angeklagten. Stark war als Blockführer im Aufnahmekommando der Politischen Abteilung tätig und für „Verlegungen“ sowie „Überstellungen“ eingeteilt, wird vor allem aber für Misshandlungen und Morde verantwortlich gemacht. Stark leugnet eigenhändige Erschießungen nicht und sagt zur Anzahl: „4 bis 5 werden es schon gewesen sein.“ Er war auch an Vergasungen beteiligt. In seiner Aussage beruft er sich auf den Befehlsnotstand und gesellschaftlich gültige Kriterien in der Erziehung: „Herr Vorsitzender, uns wurde das Denken abgenommen.“

Gesang 7 „Gesang von der schwarzen Wand“

Zeugen 24 bis 26

Es geht um einen der berüchtigtsten Erschießungs-Orte innerhalb des Konzentrationslagers, vor allem, wo sich die „Schwarze Wand“ befunden hat und von wo aus sie zu sehen und wer an den Taten beteiligt war. Zeugen sagen aus, dass neben dem Lagerkommandanten, seinem Adjutanten und dem Chef der Politischen Abteilung auch die Angeklagten Broad, Stark, Boger, Kaduk und Schlage zugegen waren. Ein Zeuge sah die Letztgenannten eigenhändig schießen – auf explizite Nachfrage des Richters leugnen alle fünf.

Gesang 8 „Gesang vom Phenol“

Zeugen 27 bis 32

Eine weitere Tötungsmethode kommt zur Sprache, beschuldigt ist Sanitätsrat Klehr, Häftlingen Phenolinjektionen ins Herz verabreicht zu haben. Klehr bezeichnet es eingangs als „Verleumdung“, er hätte die „Abspritzungen“ nur „mit größtem Widerwillen“ und „in einigen Fällen zu überwachen“ gehabt. Im Verlauf der Befragung gibt er „200 bis 300“ Tötungen zu – man hätte es ihm befohlen. Die ihm zur Last gelegte Zahl von 16 000 weist er höhnisch zurück. Auch der angeklagte Dr. Capesius leugnet jede Mitwisser- oder -täterschaft in Bezug auf Phenolinjektionen.

Gesang 9 „Gesang vom Bunkerblock“

Zeugen 11, 24, 33, 34

„Ihr Umfang war 90 mal 90 Zentimeter, die Höhe etwa 2 Meter“ – so beschreibt ein Häftlings-Zeuge die Größe der sogenannten „Stehzelle“ in einem Arrestbunker des Konzentrationslagers. „Es gab nur ein Luftloch oben in der Ecke, das war 4 mal 4 Zentimeter groß. Man musste durch eine etwa 50 Zentimeter hohe Luke am Boden kriechen.“ Manchmal seien sie zu viert dort eingesperrt gewesen. Im September 1941, so ein Zeuge, sei es dann zu ersten Massentötungen im Bunkerblock gekommen. Eingesetzter Wirkstoff: Zyklon B.

Gesang 10 „Gesang vom Zyklon B“

Zeugen 30, 35, 36

Block Elf rückt in den Mittelpunkt und damit der Angeklagte Breitwieser, seines Zeichens Desinfektor. Er weist zunächst darauf hin, er sei „zur Ungezieferbekämpfung“ bei Kleidungsstücken abkommandiert worden. Der Angeklagte Dr. Capesius bestreitet, in der Apotheke Aufsicht über Zyklon B und Phenol gehabt zu haben. Lageradjutant Mulka gerät, nach seinem Wissen um Massentötungen befragt, durch den Richter in Bedrängnis, bekennt jedoch: „Alle meine Einlassungen entsprechen der Wahrheit.“

Gesang 11 „Gesang von den Feueröfen“

Zeugin und Zeugen 3, 9, 37 bis 39

Ein Zeuge berichten im Detail von Einlieferungen in Auskleideräume und Vergasungskammern, vom langsamen Gang der Frauen, Männer, Kinder in Fünferreihen, von Ventilklappen, vom Dröhnen aus geöffneten Luken, gestapelten Leichen, Lastfahrstühlen, Krematorien, Schornsteinen. Dann geht es noch einmal um das Innenleben der Lagerverwaltung, um einen Untersuchungsrichter, der als Zeuge wenigstens den Raub von Wertgegenständen der Häftlinge zur Anklage bringt, dem Großen aber – der Mordanklage in vieltausenden Fällen – mit eigener Ohnmacht begegnet: „Vor welchem Gerichtshof hätte ich Anklage erheben können … Ich wusste dass niemand mir geglaubt hätte. Ich wäre hingerichtet oder im besten Fall als geistesgestört eingesperrt worden … So blieb ich.“

News zu diesem Film:

  • Mi. 24.07.2024 18:00:
    Das Drama "Die Ermittlung" von RP Kahl mit Rainer Bock, Clemens Schick, Bernhard Schütz u.a. startet am Donnerstag, 25. Juli 2024, in den deutschen Kinos.

Externe Links zu diesem Film:

Die Ermittlung in der dt. Wikipedia
Die Ermittlung in der Internet Movie Database
Theaterstück "Die Ermittlung. Oratorium in 11 Gesängen" in der dt. Wikipedia

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